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Leistungen für Familien und Alleinerziehende in Bayern. Wussten Sie, dass…

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    Bayerische Mama
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

1. Seit dem 01.09.2018 gewährt Bayern pro Familie monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind, 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind, vom 13. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat. Das Bayern Familiengeld, wie die Leistung genannt wird, soll die bisherigen Leistungen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld ersetzen. Es soll unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon gezahlt werden, ob das Kind in den Kindergarten geht oder nicht. Mehr unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php


2. Wie kann ich überprüfen, an welchem Tag im Monat ich Kindergeld erhalte? Jedes Kindergeld hat eine eigene Nummer und die letzte Ziffer gibt den Tag der Kindergeldauszahlung an. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nach einem Kalender, der unter folgender Adresse verfügbar ist: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine


3. Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen (Arbeitslose beim Arbeitsamt). Die Leistung setzt sich aus Zuschüssen der Krankenkasse und des Arbeitgebers zusammen. Informationen zu den Leistungen stellt beispielsweise die AOK wie folgt bereit: https://bayern.aok.de/inhalt/mutterschaftsgeld-9/ Der Arbeitgeber muss sich zudem eine Bescheinigung des Arztes/der Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstermin geben lassen. Anschließend nimmt die Krankenkasse Kontakt mit dem Arbeitgeber auf und es sind keine weiteren Formalitäten zu erledigen. Ein Teil des Geldes kommt von der Krankenkasse und ein Teil vom Arbeitgeber (siehe Link oben).


4. Kinderzuschlag – beträgt maximal 297 Euro monatlich für jedes Kind. Zusätzlich zum Kindergeld erhalten Sie Leistungen wie beispielsweise ein kostenloses Mittagessen in der Schule, der Krippe oder dem Kindergarten sowie ein Schulpaket im Wert von 195 Euro. Mit dem interaktiven Formular „ KiZ-Lotse “ können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Auf der Website www.kiz-digital.de können Sie die Bewerbung online ausfüllen.


5. Wohngeld, also ein Zuschuss zum Wohnen. Das durchschnittliche Wohngeld steigt ab Januar 2023 um 190 Euro auf insgesamt rund 370 Euro monatlich für die aktuellen Wohngeldempfänger. Mehr Informationen unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/wohngeld-plus/wohngeld-plus-artikel.html. Alternativ ist die Online-Bewerbung möglich: https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineservice/41887779239?localize=false.


6. Bayerisches Krippengeld, d.h. seit dem 1. April 2019 bezuschusst der Freistaat Bayern die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit bis zum Schulbeginn mit 100 Euro pro Kind und Monat. Der Kostenzuschuss wird im Rahmen der Kinderbetreuung nach dem Bayerischen Kinderbetreuungs- und Erziehungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Kommunen ausgezahlt. Weitere Informationen zum Zuschuss zu den Beiträgen für die gesamte Kindergartenzeit finden Sie unter: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass bis zum 3. Lebensjahr der Antrag selbstständig gestellt werden muss, ab dem 3. Lebensjahr hingegen muss der Antrag durch den Kindergarten gestellt werden.


7. Unterhaltsvorschuss. Alleinerziehende können grundsätzlich alle Familienleistungen (wie etwa Kindergeld, Elterngeld, Bayerisches Familiengeld) und je nach Einkommen zusätzlich Leistungen zum Lebensunterhalt (wie etwa Bürgergeld oder Kindergeld und Wohngeld) erhalten. Link unter: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/389534862446



Auf der Webseite https://familienland.bayern.de/themen/finanzielle-leistungen/index.php können Sie sich über alle möglichen Leistungen beim Bayern informieren.





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